Informationen des Ordnungsamtes über das Verbrennen von Grünabfällen


Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden fünf Samstagen (31.10., 07.11., 14.11., 21.11. und 28.11.2020) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
 
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
 
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.