Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023
Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim erfolgt aufgrund der Bestimmungen der Satzung der Kreisstadt Heppenheim über die Bildung eines Seniorenbeirats vom 06.12.2012 sowie der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim vom 06.12.2012.
Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim besteht aus 9 Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit des zu wählenden Seniorenbeirats beginnt am 01. September 2023.
Nach dem Beschluss des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim vom 19. Oktober 2022 findet die Wahl am Sonntag, dem
16. Juli 2023, statt.
Wahlkreis für die Wahl des Seniorenbeirats ist das Gebiet der Kreisstadt Heppenheim.
Wahlberechtigt und wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag (16. Juli 2023) das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.Nicht wählbar ist, wer in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 16. Juli 2023 stattfindende Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim auf.Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen des § 9 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim entsprechen müssen.
Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
- Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen eingereicht werden.
- Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
- Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift den Vor- und Zunamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der Bewerberin oder des Bewerbers aufführen. Er ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu unterzeichnen.
- Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Zustimmung zur Übernahme des Mandats im Falle einer Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden (Zustimmungserklärung).
- Eine Bescheinigung des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim (Wahlamt), dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist, ist beizufügen (Wählbarkeitsbescheinigung).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Zur Unterschrift muss in Blockschrift der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der in der vorangegangenen Wahlperiode bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften.
Die Wahlvorschläge sind bis
spätestens am Donnerstag, 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich (im Original) bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim,
Wahlamt (Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim) einzureichen.
Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen und amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu erhalten. Sie stehen (mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften) auch im Internet unter
www.heppenheim.de als Download zur Verfügung.
Es ist zu empfehlen, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf der genannten Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 30.03.2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt.
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
64646 Heppenheim, 27. März 2023
Der Wahlleiter für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim
Thomas Ehret
Magistratsoberrat
Bereitstellungstag: 30.03.2023