Bürgermeister- und Landratswahl
Die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats gehören zu den sogenannten Direktwahlen. Diese müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) oder Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft.
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim fand am 12. März 2023 statt.
Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Kreisstadt Heppenheim mit der Feststellung des Wahlergebnisses
Zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung
am Dienstag, den 14. März 2023, 18:00 Uhr
im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingeladen.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.
Heppenheim, den 06.03.2023
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim
Thomas Ehret
Magistratsoberrat
Bereitstellungstag: 07.03.2023
06.03.2023 Bürgermeisterwahl - Baumaßnahmen im Starkenburg-Gymnasium, Postlaufzeiten Briefwahl
Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim findet am 12.03.2023 statt. Das Wahlamt informiert über eine Besonderheit für die Wahlbezirke 7 und 8.
Aufgrund von Bauarbeiten steht das Foyer des Starkenburg-Gymnasiums für die Einrichtung von Wahllokalen in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Für die beiden Wahlbezirke 7 und 8 werden daher in der Sporthalle des Starkenburg-Gymnasiums entsprechende Wahlräume eingerichtet.
Für die Briefwahl endet die Antragsfrist am Freitag, 10.03.2023 um 13:00 Uhr und im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Sonntag, 12.03.2023 um 15:00 Uhr.
Der Online-Briefwahlantrag über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) kann nur noch bis einschließlich Mittwoch, 08.03.2023, genutzt werden.
Aufgrund derzeit verlängerter Postlaufzeiten wird kurz vor Fristende eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, empfohlen. Hier besteht die Möglichkeit, sofort vor Ort zu wählen. Die Vorlage eines Ausweises oder Passes ist erforderlich.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 10.03.2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Bereitstellungstag: 04.01.2023