Europawahl am 09. Juni 2024 - Briefwahl rechtzeitig beantragen
Die Europawahl 2024 rückt näher. Bürgerinnen und Bürger, die sich per Briefwahl beteiligen möchten und noch keinen Antrag gestellt haben, sollten dies baldmöglichst tun.
Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beim Briefwahlbüro, Großer Markt 1, beantragt werden.
Sollte für die Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimme der Postweg benutzt werden, ist es wichtig auf die Postlaufzeiten zu achten. In diesem Fall sollte man vorzugsweise seinen Wahlbrief persönlich oder durch einen Boten im Briefwahlbüro abgeben, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum 9. Juni 2024, 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Wahl leider nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Bei der mündlichen Antragstellung im Briefwahlbüro ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich; es genügt die Vorlage des Personalausweises. Die persönliche Vorsprache hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Somit ist der pünktliche Eingang der Wahlunterlagen gesichert.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 07. Juni 2024: 08:00 – 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beim Briefwahlbüro, Großer Markt 1, beantragt werden.
Sollte für die Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimme der Postweg benutzt werden, ist es wichtig auf die Postlaufzeiten zu achten. In diesem Fall sollte man vorzugsweise seinen Wahlbrief persönlich oder durch einen Boten im Briefwahlbüro abgeben, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum 9. Juni 2024, 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Wahl leider nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Bei der mündlichen Antragstellung im Briefwahlbüro ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich; es genügt die Vorlage des Personalausweises. Die persönliche Vorsprache hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Somit ist der pünktliche Eingang der Wahlunterlagen gesichert.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.
Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 07. Juni 2024: 08:00 – 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr