Nordstadt II

Informationen für Anwohner

Beginnender Endausbau - Gelbmarkierung von Parkplätzen ab August 2022

Beginnender Endausbau - Gelbmarkierung von Parkplätzen ab August 2022

Seit der Erschließung vor knapp drei Jahren hat sich die Nordstadt II zu einem schönen, neuen „Stadtteil“ entwickelt. Als nächster Schritt steht nun der Endausbau auf dem Programm. Zunächst werden zukünftige Parkflächen markiert.

Die Reben- und Blütenstraße sind als Tempo 30-Zone ausgelegt. Hier sind Kennzeichnungen für Parkplätze nicht erforderlich. In den davon abgehenden Seitenstraßen gilt aktuell ebenfalls Tempo 30. Dies wird sich nach dem Straßenendausbau ändern, denn diese Straßen sind als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen (weitere Informationen zum Straßenendausbau und Zeitablauf folgen).

Bereits mit der Erschließungsplanung des Baugebietes wurde final festgelegt, dass die Planung der öffentlichen Parkplätze vor dem Endausbau der Straßen erfolgen muss.

Die Lage der Parkplätze, Baumstandorte und der Beleuchtung finden Sie dargestellt in dem Gestaltungslageplan auf www.heppenheim.de/nordstadt-ii/. Dies sind vorgegebene Fixpunkte bei der Grundstücksplanung und Zufahrtsplanung zu berücksichtigen.

Ab August 2022 werden die Parkplätze in den Seitenstraßen gelb markiert, um die Lage der Parkplätze zu kennzeichnen und die Abläufe zu testen. Die Gelbmarkierung entfaltet für das Parken derzeit lediglich eine empfehlende Wirkung. Nach dem erfolgten Straßenendausbau werden die Seiten als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Nach dieser „Anordnung“ ist das Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen dann nur noch in den dann weiß markierten Flächen zulässig. Sollten sich in der Probephase mit den gelben Markierungen Aspekte ergeben, die nicht praxistauglich sind, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf über bauen(at)stadt.heppenheim.de. Wir werden dann prüfen, ob Nachbesserungen erforderlich sind.

Aktuell gilt im gesamten Baugebiet Tempo 30. Gemäß Straßenverkehrsordnung gilt somit in allen Straßen die Vorfahrtsregelung rechts vor links, auch von der Gunderslachstraße kommend an der Einmündung Rebenstraße/Blütenstraße.

Da es sich nach wie vor um eine Baustelle handelt, bitten wir weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme und eine angemessene Fahrweise.

Stand: 08.08.2022
Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten und Abschluss der Vermarktung der städtischen Grundstücke ist die Bebauung in vollem Gange.
Um Sie bei ihrem geplanten Bauvorhaben zu unterstützen, haben wir zum Thema Bauen, Baustelle, Erschließung sowie zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Die Antworten auf diese finden Sie unten im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.

Neben Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (gemäß § 65 HBO) können auch Anträge im Freistellungsverfahren (gemäß § 64 HBO) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei der Bauaufsicht des Kreises Bergstraße einzureichen sind.
Trotz Freigabe des Baugebietes handelt es sich noch immer um eine Baustelle. Bitte lassen Sie daher beim Betreten weiterhin Vorsicht walten.

Bei grundstücksbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte vor Beginn der Tiefbaumaßnahmen an die  Terramag GmbH (Tel. 06181 4289990 oder info(at)terramag.de).

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, können Sie sich jederzeit gerne an den Fachbereich Bauen + Umwelt wenden. Telefon: 06252 13-1150 | E-Mail: nordstadt2(at)stadt.heppenheim.de

Häufig gestellte Fragen

Zum Thema Bauen, Baustelle, Erschließung aber auch den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens in der Nordstadt II, haben wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.

Außerdem stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.