Grünabfall verbrennen
Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist am Samstag 10.04.2021 in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst auf diesen Termin begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst auf diesen Termin begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.