Informationen des Ordnungsamts über das Verbrennen von Grünabfällen
Das Entzünden von Feuern ist zurzeit generell verboten. Nun informiert das Ordnungsamt, dass an den beiden kommenden Samstagen (05. und 12.09.2020) das Entzünden von Nutzfeuern zum Verbrennen von Grünabfällen unter Einhaltung der geltenden Regelungen ausnahmsweise gestattet ist. Das Verbrennen muss zwischen 08:00 und 16:00 Uhr stattfinden. Es darf nur außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile, auf dem Grundstück, auf dem die Grünabfälle anfallen, durchgeführt werden. An diesen beiden Tagen ist eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt nicht erforderlich. Die Erlaubnis für Nutzfeuer ist vorerst nur auf die beiden genannten Termine begrenzt.