Namensänderungen

 

Öffentlich-rechtliche Vornamensänderung

Das Standesamt Heppenheim ist zuständig für entsprechende Anträge von Personen mit Wohnsitz in Heppenheim. Für die Prüfung des Antrags sind strenge Maßstäbe anzulegen und diverse Unterlagen erforderlich. Bei Interesse an der Änderung eines Vornamens nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Sie dann einzelfallbezogen über das Verfahren und die erforderlichen Dokumente informieren.

Namenserklärungen zu Geburts- und Eheregistern

Nachträgliche Erklärungen zum Geburtsnamen eines Kindes oder zu einem Ehenamen können beim Standesamt am Wohnort abgegeben werden. Wirksam werden solche Erklärungen aber erst mit dem Zugang beim registerführenden Standesamt. Selbstverständlich kann die Erklärung auch direkt dort abgegeben werden. Hinsichtlich der Voraussetzungen und eventuell zu beachtender Fristen beraten wir Sie gerne einzelfallbezogen.

Bearbeitung von Angleichungserklärungen u.ä.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. der Beurkundung einer Eheschließung oder einer Geburt, bei der Einbürgerung oder der Bestätigung der Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft, kann bestimmt werden, dass sich die Namensführung fortan nach deutschem Recht richtet. Dementsprechend kann eine Erklärung darüber abgegeben werden, wie der Name nach deutschem Recht lauten soll. Auch hierzu beraten wir Sie gerne einzelfallbezogen.