Bürgermeister- und Landratswahl

Die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats gehören zu den sogenannten Direktwahlen. Diese müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) oder Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft.
 
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
 
Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim fand am 12. März 2023 statt.