Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen
Die pflanzlichen Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen nur unter Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, unter Einhaltung der geltenden Regelungen verbrannt werden.
Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Ordnungsamt ist erforderlich.