Bundestagswahl 2025

 
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 435) am Sonntag, dem 23. Februar 2025, statt. Auf der Homepage des Bundeswahlleiters gibt es u.a. aktuelle Informationen zur Teilnahme an der Wahl für Deutsche im Ausland.

Auf der Homepage des Bundeswahlleiters gibt es umfangreiche Informationen für Wähler (auch zur Teilnahme an der Wahl für Deutsche im Ausland), Wahlhelfer und Wahlbewerber.

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie noch mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten versendet. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Die vorgezogene Bundestagswahl ist mit verkürzten Fristen verbunden.
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind daher frühestens Anfang Februar 2025 verfügbar.
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können daher erst ab der 6. Kalenderwoche, spätestens ab dem 07. Februar 2025 ausgehändigt bzw. versandt werden.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Online-Briefwahlantrag | Datenschutzerklärung
    Ab dem 13. Januar 2025 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Bitte beachten Sie bei Eingabe Ihrer Anschrift, dass die Straße so geschrieben werden muss, wie auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie Ihre Straße bei Eingabe des ersten Buchstabens aus der Auswahlliste übernehmen. Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
  • Beantragung per E-Mail
    Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)stadt.heppenheim.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.
  • Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 02. Februar 2025 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro senden.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen
    Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen. Zuvor ist lediglich die Antragsannahme, jedoch keine Aushändigung der Unterlagen, möglich.
    Sie können voraussichtlich ab der 6. KW, spätestens ab 07. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
    Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Fristen:
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG (ab 27. Januar 2025)
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500 |
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag & Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag, 08., 15., 22.02.: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen vor dem 27. Januar 2025 steht Ihnen das Wahlamt, Friedrichstr. 21, gerne zur Verfügung.

Bundestagswahl 2025

Startschuss für Wählerinnen und Wähler
Wahlbenachrichtigungen werden versandt, Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar.

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen erstellt und bis spätestens 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten zugestellt. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch formloses Schreiben per Post bzw. Fax, elektronisch per E-Mail oder online über die städtische Homepage beim Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zur genauen Identifizierung werden Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers benötigt.

Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können auch erst dann die Stimmzettel gedruckt und Anfang Februar an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden.

Aufgrund der verkürzten Fristen bleiben damit nur knapp zwei Wochen Zeit, um seine Stimme per Brief abzugeben.
Die Kreisstadt Heppenheim empfiehlt den Wahlberechtigten, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes sollten Briefwähler mit einer mehrtägigen Postlaufzeit rechnen.
Alternativ können Wahlbriefe auch persönlich Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim oder im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses, Großer Markt 1 eingeworfen werden.

Zusätzlich gibt es für Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Großer Markt 1, zu beantragen und direkt vor Ort die Stimme abzugeben. Für die Beantragung muss der Personalausweis oder Pass und - sofern vorhanden - die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 27. Januar 2025, zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen kann aber frühestens in der 6. Kalenderwoche, spätestens ab 07. Februar 2025 begonnen werden.

Es wird davon abgeraten, in der letzten Woche vor der Wahl ab Dienstag, 18. Februar 2025, noch Briefwahlunterlagen postalisch, per E-Mail, Fax oder online zu beantragen, da die pünktliche Zustellung auf dem Postweg in diesem Fall nicht mehr gewährleistet werden kann. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Briefwahlbüro, Großer Markt 1 oder beim Bürgerbüro, Friedrichstraße 21 vorliegen.
Um den Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu vereinfachen, hat das Briefwahlbüro die Öffnungszeiten angepasst.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG (ab 27. Januar 2025)
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500 |
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag & Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag, 08., 15., 22.02.: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen vor dem 27. Januar 2025 steht Ihnen das Wahlamt, Friedrichstr. 21, gerne zur Verfügung.