Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.
Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden eines Mitgliedes und Feststellung des Leerbleibens eines Sitzes im Ortsbeirat Wald-Erlenbach